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Verpackungsgesetz: Das müssen Sie jetzt wissen

Was gilt es als Inverkehrbringer von Verpackungen zu beachten? PreZero Dual klärt auf und unterstützt Sie als Partner bei der Lizenzierung

Was ist das Verpackungsgesetz?

Alle Hersteller von Produkten, die diese in Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, haben nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Produktverantwortung für diese Verpackungen. Das bedeutet sie sind als Inverkehrbringer verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackungen aufzukommen und Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu vermeiden oder zu verringern.

Laut Verpackungsgesetz sind die meisten in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen systembeteiligungspflichtig. Das heißt, dass Hersteller ihre Verpackungen bei einem der dualen Systeme – wie PreZero Dual – anmelden müssen, welcher die Verpackungsabfälle möglichst nachhaltig erfasst und recycelt.

Ziel des VerpackG ist es, unter anderem die recyclingfähigen Anteile von Verpackungen schrittweise weiter zu erhöhen, um Ressourcen zu schonen und einen funktionierenden Verpackungskreislauf zu ermöglichen. So sollen bspw. Einwegkunststoffgetränkeflaschen bis 2025 mindestens zu 77 Prozent und bis 2029 mindestens zu 90 Prozent zum Zwecke des Recyclings über das Pfandsystem getrennt gesammelt werden.

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Neuerungen und Pflichten beim Verpackungsgesetz

In diesem Kurzfilm erfahren Sie direkt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), was es zu beachten gilt. Die ZSVR registriert die Produktverantwortlichen, macht diese öffentlich und sorgt für Transparenz und Rechtsklarheit.

Mit PreZero Dual als Partner können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Ihre Verpackungen rechtssicher in Verkehr bringen und diese umweltschonend entsorgt und verarbeitet werden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Pflichten Ihnen aufgrund des VerpackG obliegen.

Das Verpackungsgesetz: Fragen und Antworten auf einen Blick

Wer muss sich registrieren?

Erstinverkehrbringer: Befüllt eine leere Verpackung mit einer Ware und bringt sie in Deutschland erstmals in Verkehr.

Importeur: Importiert eine verpackte Ware nach Deutschland und bringt sie hier erstmals in Verkehr.

Versandhändler/Onlinehändler: Befüllt im Versandhandel erstmals eine Versandverpackung und bringt sie in Deutschland in Verkehr.

Wo müssen sich Inverkehrbringer registrieren?

Zunächst müssen sich Inverkehrbringer im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR registrieren. Im Anschluss folgt die Lizenzierung bei einem dualen System, beispielsweise bei PreZero Dual.

Welche Verpackungsarten sind bei einem dualen System zu beteiligen?

Bei den anzumeldenden Verpackungsarten handelt es sich um Papier/Pappe/Karton, Glas, Aluminium, Eisenmetalle, Getränkekartonverpackungen, Kunststoffe, sonstige Verbundverpackungen und sonstige Materialien. Systembeteiligungspflichtig sind ausschließlich Verkaufsverpackungen.

Was leisten die dualen Systeme?

Die dualen Systeme sind verpflichtet, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten zu erfüllen. Außerdem koordinieren sie die Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen. Durch die Beteiligung an einem dualen System kommen die Hersteller ihren verpackungsrechtlichen Pflichten nach.

Was zeichnet PreZero Dual aus?

PreZero Dual ist Experte für ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement und bietet Kunden und Partnern von der Verpackungslizenzierung und Verpackungsberatung über die Entsorgung der Verpackungsabfälle bis hin zum Recycling alles aus einer Hand.

Bringt das Verpackungsgesetz Vorteile mit sich?

Das VerpackG bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden oder aber einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Außerdem sollen zusätzliche Wertstoffe für ein hochwertiges Recycling gewonnen werden.

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Die wichtigsten Punkte des VerpackG

  • Volumen und Gewicht der Verpackung sollen so gering wie möglich gehalten werden.
  • Verpackungen sollen zu einem möglichst hohen Anteil recycelt und wiederverwendet werden können.
  • Schädliche und gefährliche Stoffe und Materialien, die bei der Entsorgung entstehen, sollen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen und der Einsatz von recycelten Materialien sollen so weit wie möglich maximiert werden
  • Inverkehrbringer von bestimmten Verpackungen müssen sich an einem dualen System beteiligen, das eine flächendeckende Rücknahme gewährleistet, bevor sie die Verpackungen in den Markt einführen.
  • Wenn Verpackungen nicht an Endverbraucher abgegeben werden, können Hersteller die Systembeteiligungsentgelte zurückverlangen, wenn sie die Verpackungen zurücknehmen und entsprechend den Anforderungen recyceln.
  • Vertreiber und elektronische Marktplätze dürfen keine Produkte von Herstellern vertreiben, die nicht an einem dualen System beteiligt sind.
  • Inverkehrbringer sind verpflichtet, sich bei der ZSVR zu registrieren.
  • Sind Inverkehrbringer nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen sie keine Verpackungen auf den Markt bringen und Online Marktplätzen den Verkauf nicht ermöglichen.
Folgende Daten müssen der Zentralen Stelle Verpackungsregister übermittelt werden:
  • Registrierungsnummer
  • Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
  • Name des dualen Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
  • Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde
Bringen Hersteller eine große Menge an Verpackungen in Verkehr, müssen sie zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung mit Angaben bzgl. der verwendeten Materialien abgeben. Dies ist der Fall, wenn in einer der folgenden Fraktionen die jeweiligen Mengen pro Kalenderjahr überschritten werden:
  • Glas über 80 t/Jahr
  • Papier, Pappe und Karton über 50 t/Jahr
  • LVP über 30 t/Jahr
  • Hersteller und Verkäufer müssen Verpackungen zurücknehmen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind – z. B. Transport- und Mehrwegverpackungen sowie Verkaufsverpackungen von schadstoffhaltigen Produkten.
  • Die Rücknahme soll am Ort des Verkaufs oder in der Nähe davon erfolgen.
  • Wenn die Rücknahme vor Ort nicht möglich ist, kann sie auch an einem zentralen Ort erfolgen, der für die Verbraucher zugänglich ist.
  • Die zurückgenommenen Verpackungen müssen vorrangig wiederverwendet oder recycelt werden. Die Hersteller und Verkäufer müssen dies dokumentieren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.
  • Verstöße gegen das VerpackG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Mögliche Konsequenzen sind Verkaufsverbote oder Bußgeldzahlungen.
  • Je nach Ordnungswidrigkeit sind die Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 €, 100.000 € und 200.000 € gestaffelt.

Von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz – was hat sich geändert?

Seit Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, das für Hersteller und Inverkehrbringer einige Änderungen mit sich bringt. Zuvor regelte die Verpackungsverordnung (VerpackV) seit 1991 unter anderem die Rücknahme- und Recyclingpflichten in Deutschland. 2022 wurde dann die nächste Phase des VerpackG eingeleitet. Was ist neu?

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Höhere Recyclingquoten

Duale Systeme sind dazu verpflichtet, höhere Recyclingquoten zu erfüllen, um noch stärker zu einem funktionierenden Wertstoffkreislauf beizutragen.

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Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Wenn Sie verpflichtet sind, sich an einem dualen System zu beteiligen, müssen Sie sich zunächst bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID registrieren und Ihre Verpackungsmengen anmelden. Die ZSVR prüft die Angaben, gleicht sie mit dem dualen System ab und sorgt dafür, dass ein fairer und transparenter Wettbewerb gegeben ist.

Welche Verkaufsverpackungen müssen im LUCID-Verpackungsregister und im Dualen System angemeldet werden?

Zunächst müssen Sie Ihre anfallenden Verpackungsmengen im LUCID-Verpackungsregister und dann bei einem dualen System, wie PreZero Dual, anmelden. Mit dem PreZero Dual Lizenzrechner können Sie Ihre Verpackungen schnell und übersichtlich lizenzieren und sich direkt am dualen System beteiligen. Folgende Arten von Verkaufsverpackungen sind lizenzierungspflichtig:

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Pappe, Papier, Karton

dual-glass-material

Glas

dual-aluminium-material

Aluminium

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Kunststoffe

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Getränkekartonverpackungen

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Sonstige Verbundverpackungen

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Eisenmetalle

  

 

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So melden Sie Ihre Daten nach VerpackG

Jede Verpackung, die Sie bei einem dualen System lizenzieren, müssen Sie ebenso der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden. Die ZSVR überprüft, ob die Angaben, die bei dem dualen System hinterlegt sind, mit den eigenen Daten übereinstimmen. Prüfen Sie immer gewissenhaft, ob Ihre Daten im dualen System und der ZSVR korrekt und aktuell sind – kommt es zu abweichenden Angaben, drohen hohe Geldstrafen. Folgende Meldungen sind für Sie relevant:

1. Planmengenmeldung

Bevor ein neues Kalenderjahr beginnt, sollten Sie die Lizenzierung bei einem dualen System für sämtliches Verpackungsmaterial, das Sie im kommenden Kalenderjahr in Umlauf bringen werden, sichergestellt haben. Dabei sind bereits von Ihren Lieferanten lizenzierte Verpackungsmaterialien ausgenommen.

2. Mengenanpassung

Sie können die Mengen jederzeit im Verlauf des Jahres anpassen, sollten Sie mehr oder weniger systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen.

3. Jahresabschlussmeldung

Zum Jahresabschluss, spätestens zu Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres, reichen Sie die Abschlussmeldung sowohl bei der ZVSR als auch bei Ihrem dualen System ein. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mengen erneut anzupassen und gegebenenfalls Nachlizenzierungen vorzunehmen.

4. Vollständigkeitserklärung

Falls Sie die gesetzlich festgelegten Bagatellgrenzen überschreiten, müssen Sie eine Vollständigkeitserklärung bei der ZSVR abgeben. Bei Glas ist diese Grenze 80 t/Jahr, bei Papier, Pappe, Karton 50 t/Jahr und bei LVP (Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Sonstige Verbunde, Getränkekartonverpackungen) 30 t/Jahr. Für Sonstige Materialien (wie Naturmaterialien) gibt es keine Grenzen.

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PreZero Dual: Vorteile über das VerpackG hinaus

Das Verpackungsgesetz ist eindeutig: Wenn Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen Sie sich einem dualen System wie PreZero Dual anschließen.

Ihr Vorteil von PreZero Dual ist dabei, dass Sie viele weitere Leistungen von uns in Anspruch nehmen können, die weit über die rechtskonforme Beteiligung von Verpackungen hinausgehen. PreZero Dual ist Experte für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement und bietet Ihrem Unternehmen einige Vorteile:

  • Preisstabilität im laufenden Lizenzjahr, Verpackungslizenz schon ab 79 EUR
  • 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit, nur 3 Monate Kündigungsfrist   
  • Privilegierter Zugang zu begehrten Sekundärrohstoffen
  • 360°-Verpackungsberatung
  • Expertise in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Optimal für Klein- & Großlizenzierer Jetzt Verpackungen lizenzieren