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Zuständige Aufsichtsbehörden für das duale System von PreZero

Liste der zuständigen Landesbehörden

Die Feststellung und Genehmigung als Systembetreiber liegt für alle 16 Bundesländer vor. Um die hohen Standards des Verpackungsgesetzes dauerhaft zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit den entsprechenden Landesbehörden zusammen. 

Nachfolgend finden Sie die Liste der für uns zuständigen Aufsichtsbehörden als Ihr Beleg für geprüfte Sicherheit und zertifizierte Entsorgungsdienstleistungen.

Baden-Württemberg

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 

Kernerplatz 9 
70182 Stuttgart

Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Berlin

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Brandenburg

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, Haus S 
14467 Potsdam 

Bremen

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 

Contrescarpe 72 
28195 Bremen 

Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie 

Neuenfelder Straße 19 
21109 Hamburg 

Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

Mainzer Straße 80 
65189 Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschut 

Paulshöher Weg 1 
19061 Schwerin 

Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstraße 2 
30169 Hannover 

Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 

Schwannstraße 3 
40476 Düsseldorf 

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten 

Kaiser-Friedrich-Straße 1 
55116 Mainz 

Saarland

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

Keplerstraße 18 
66117 Saarbrücken 

Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Archivstraße 1 
01097 Dresden 

Sachsen-Anhalt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 

Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Schleswig-Holstein

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Mercatorstraße 3 
24106 Kiel 

Thüringen

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 

Beethovenstraße 3 
99096 Erfurt 

Hintergrund zur Systemfeststellung nach dem Verpackungsgesetz

Die Abfallwirtschaft und das Recycling von Verkaufsverpackungen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Die Grundlage hierfür bildet das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es schreibt vor, dass jedes duale System durch die zuständigen Landesbehörden formal festgestellt werden muss. Diese behördliche Genehmigung ist die zwingende Voraussetzung für den operativen Betrieb in den jeweiligen Bundesländern. Sie stellt sicher, dass die Sammlung und Verwertung der Verpackungsmaterialien flächendeckend sowie ordnungsgemäß erfolgt.

Für Inverkehrbringer von Verpackungen bedeutet die Zusammenarbeit mit einem behördlich geprüften Systembetreiber maximale Rechtssicherheit. Durch die regelmäßige Überwachung der hier aufgeführten Ämter und Ministerien wird gewährleistet, dass alle
Mengenstromnachweise korrekt geführt und die gesetzlich geforderten Recyclingquoten erfüllt werden. Wer seine Systembeteiligungspflicht über einen zugelassenen Anbieter erfüllt, schützt sein Unternehmen vor Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.

Häufige Fragen zur behördlichen Aufsicht dualer Systeme

Der Vollzug des Abfallrechts ist in Deutschland Ländersache. Aus diesem Grund ist für die Genehmigung und Überwachung der Tätigkeit eines dualen Systems in jedem der 16 Bundesländer eine spezifische Behörde zuständig. Dies sind in der Regel die Umweltministerien oder die entsprechenden Landesämter für Umwelt und Naturschutz.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die bundesweite Kontrolle der Datenmeldungen und führt das LUCID-Register. Die auf dieser Seite gelisteten Landesbehörden hingegen überwachen den operativen Betrieb der Systeme vor Ort. Beide Instanzen arbeiten eng zusammen. Damit wird
ein fairer Wettbewerb und die Einhaltung der ökologischen Ziele sichergestellt.

Der Begriff Feststellung ist der verfassungsrechtliche Fachbegriff für die Genehmigung eines dualen Systems. Er besagt, dass der Systembetreiber alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes erfüllt und die Erlaubnis hat, in dem jeweiligen Bundesland Verpackungen zu sammeln und zu verwerten.