Liste der zuständigen Landesbehörden
Die Feststellung und Genehmigung als Systembetreiber liegt für alle 16 Bundesländer vor. Um die hohen Standards des Verpackungsgesetzes dauerhaft zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit den entsprechenden Landesbehörden zusammen.
Nachfolgend finden Sie die Liste der für uns zuständigen Aufsichtsbehörden als Ihr Beleg für geprüfte Sicherheit und zertifizierte Entsorgungsdienstleistungen.
Baden-Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Brandenburg
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Hamburg
Behörde für Umwelt und Energie
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschut
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Saarland
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Archivstraße 1
01097 Dresden
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Thüringen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Hintergrund zur Systemfeststellung nach dem Verpackungsgesetz
Die Abfallwirtschaft und das Recycling von Verkaufsverpackungen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Die Grundlage hierfür bildet das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es schreibt vor, dass jedes duale System durch die zuständigen Landesbehörden formal festgestellt werden muss. Diese behördliche Genehmigung ist die zwingende Voraussetzung für den operativen Betrieb in den jeweiligen Bundesländern. Sie stellt sicher, dass die Sammlung und Verwertung der Verpackungsmaterialien flächendeckend sowie ordnungsgemäß erfolgt.
Für Inverkehrbringer von Verpackungen bedeutet die Zusammenarbeit mit einem behördlich geprüften Systembetreiber maximale Rechtssicherheit. Durch die regelmäßige Überwachung der hier aufgeführten Ämter und Ministerien wird gewährleistet, dass alle
Mengenstromnachweise korrekt geführt und die gesetzlich geforderten Recyclingquoten erfüllt werden. Wer seine Systembeteiligungspflicht über einen zugelassenen Anbieter erfüllt, schützt sein Unternehmen vor Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.
Häufige Fragen zur behördlichen Aufsicht dualer Systeme
Der Vollzug des Abfallrechts ist in Deutschland Ländersache. Aus diesem Grund ist für die Genehmigung und Überwachung der Tätigkeit eines dualen Systems in jedem der 16 Bundesländer eine spezifische Behörde zuständig. Dies sind in der Regel die Umweltministerien oder die entsprechenden Landesämter für Umwelt und Naturschutz.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die bundesweite Kontrolle der Datenmeldungen und führt das LUCID-Register. Die auf dieser Seite gelisteten Landesbehörden hingegen überwachen den operativen Betrieb der Systeme vor Ort. Beide Instanzen arbeiten eng zusammen. Damit wird
ein fairer Wettbewerb und die Einhaltung der ökologischen Ziele sichergestellt.
Der Begriff Feststellung ist der verfassungsrechtliche Fachbegriff für die Genehmigung eines dualen Systems. Er besagt, dass der Systembetreiber alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes erfüllt und die Erlaubnis hat, in dem jeweiligen Bundesland Verpackungen zu sammeln und zu verwerten.