Verpackungsgesetz

Das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) einfach erklärt

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 03. Juli 2021 in Kraft getreten,
es wurde an die aktuelle EU-Richtlinie 94/62/EG angepasst und gilt nur in der
Bundesrepublik Deutschland. Das Verpackungsgesetz löst die bestehende
Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen.
Im Folgenden erklären wir, wer davon betroffen ist und wer handeln muss.

PreZero Dual Verpackungsgesetz Prozess 3

Für wen gelten die Regelungen des Verpackungsgesetzes?

Das aktuelle Verpackungsgesetz bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Einfach ausgedrückt: Wer in Deutschland Waren in Verpackungen für private Endkunden herstellt, importiert oder wie z. B. als Online-Händler zusätzlich verpackt, fällt unter das Verpackungsgesetz und muss sich an einem bundesweiten Rücknahmesystem, einem Dualen System, beteiligen (die flächendeckende Abholung der so gesammelten Verpackungsabfälle übernehmen die dualen Systeme).

Wer muss sich registrieren?

Das Verpackungsgesetz gilt für Produzenten, Importeure und Online-Händler, die Waren in Verpackungen für private Endverbraucher in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer", der sich im öffentlichen Melderegister LUCID registrieren muss. Sie müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen registrieren und die Verpackungen bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber) lizenzieren. Nach Registrierung erhält man eine Kennnummer, die sogenannte LUCID-Registrierungsnummer.

Außerdem haben sie sich mit ihren Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen. Ab dem 01.07.2022 gilt, dass für sämtliche Hersteller von Verpackungen die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID besteht.

PreZero Dual Verpackungsgesetz Prozess 4

Beispiel 1

Zu den privaten Endverbrauchern zählen auch vergleichbaren Anfallstellen. Diese sind zum Beispiel alle Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Niederlassungen von Freiberuflern.

PreZero Dual Verpackungsgesetz Prozess 4

Beispiel 2

Auch Versand- und Umverpackungen, die mehrheitlich beim Endverbraucher bleiben, sind lizenzierungspflichtig. Weiter gehören auch kleine Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe dazu. Auch das Einwegpfand für Getränkeverpackungen ist im Verpackungsgesetz geregelt.

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Beispiel 3

Für Verpackungen, die hauptsächlich beim Handel, Industriekunden bzw. größeren Handwerksbetrieben/Werkstätten etc. verbleiben, besteht keine Pflicht zur Lizenzierung und Registrierung. Hier gilt lediglich eine Rücknahmeverpflichtung für die Verpackungen.

PreZero Dual Verpackungsgesetz Prozess 4

Welche Verpackungen sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen inklusive der gesamten Füllmaterialien sowie Serviceverpackungen systembeteiligungspflichtig und müssen über das Duale System lizenziert werden. Je nach Art der Verwendung gibt es verschiedene Verpackungstypen, darunter vor allem Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und Transportverpackungen.

Der Katalog der Zentralen Stelle für systembeteiligungspflichtige Verpackungen enthält eine ausführliche Auflistung, welche Verpackungen lizenziert bzw. nicht lizenziert werden müssen.

Zu den Verkaufsverpackungen gehören ausdrücklich auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen. Serviceverpackungen sind immer systembeteiligungspflichtig, Versandverpackungen sind im Katalog genannt, aber auch in den weit überwiegenden Fällen systembeteiligungspflichtig.

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Was passiert, wenn man sich nicht registriert?

Hersteller und Importeure von Verpackungen müssen sich registrieren, bevor sie diese erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen dürfen.

Der Händler darf die Produkte nicht an private Endverbraucher abgeben. Es drohen hohe Bußgelder und ein Vertriebsverbot.

Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 200.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne.

Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung?

Der Hersteller ist für die sachgerechte Entsorgung seiner Verpackung verantwortlich. Zudem muss jeder Inverkehrbringer seine Verpackungen bei einem Dualen System lizenzieren.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen bei Haushalten oder haushaltsähnlichen Sammelstellen (z.B. Krankenhäuser, Restaurants, Hotels oder Büros) an. Verpackungen werden dort in der gelben Tonne, im gelben Sack, der Papiertonne und den städtischen Glascontainern gesammelt.

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